Erweiterung Hygienekonzept für den Spielbetrieb (Freundschaftsspiele)
Austragung von Freundschaftsspielen
Neben den Regelungen gemäß „Sportbetrieb ab dem 1. Juli 2020“ gelten folgende zusätzliche Bedingungen und Anforderungen:
ORGANISATORISCHE GRUNDLAGEN
- Die Austragung von Freundschaftsspielen ist dem Abteilungsleiter Handball rechtzeitig vorab anzuzeigen; dabei ist auch die verantwortliche Person zu benennen.
- Der auswärtige Verein, mit dem ein Freundschaftsspiel vereinbart ist, ist rechtzeitig vorab über die beim der HSG Lussheim gültigen Hygienevorschriften zu informieren.
- Die Freundschaftsspiele finden ohne Zuschauerinnen und Zuschauer im Sinne der Corona-Verordnung Sport statt.
- Gastronomische Angebote im Sinne des §5 der Corona-Verordnung Sport werden nicht angeboten.
- Bei der Austragung eines Freundschaftsspiels sind folgende Personen im Innenraum der Sporthalle (Spielfeld) zugelassen:
- Jeweils 20 Personen der beiden beteiligten Vereine (Spielerinnen, bzw. Spieler, Mannschaftsoffizielle, Betreuer)
- Schiedsrichter
- Zeitnehmer und Sekretär
- Verantwortliche Person der Abteilung mit zwei Ordnern
- Die Dokumentation der anwesenden Personen nach §6 der Corona-Verordnung ist für die Mannschaften vom jeweiligen Verein, für die übrigen Personen vom Verantwortlichen der Abteilung durchzuführen. Dabei sind von den Teil-Nehmerinnen und Teilnehmern Vor-und Nachname, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu notieren. BeM ist die Erfassung von Vor-und Nachname ausreichend, da die Kontaktdaten bereits vorliegen. Die Dokumentationsblätter sind unverzüglich in der Geschäftsstelle der HSG Lussheim abzugeben oder in den Briefkasten vor der Geschäftsstelle einzuwerfen.
Durchführung von Freundschaftsspielen
- Während des gesamten Freundschaftsspiels soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden.
- Davon ausgenommen sind die Spielsituationen auf dem Spielfeld.
- Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Mannschaftsbesprechungen dürfen nicht in der Kabine stattfinden; alternativ können diese auf dem Spielfeld oder im Freien unter Beachtung des Mindestabstandes durchgeführt werden.
- Den Schiedsrichtern werden zwei Umkleidekabinen, bzw. eine „große Umkleidekabine“ zur Verfügung gestellt.
- Ebenso gelten bei der technischen Besprechung die Abstandsregeln. Ggf. muss diese auf dem Spielfeld durchgeführt werden.
- Die Mannschaftsbänke sind vor dem Eintreffen der Mannschaften und nach dem Spiel durch den Heimverein zu desinfizieren. In der Halbzeit wird kein Seitenwechsel durchgeführt
- Der Zeitnehmertisch und der Auswechselbereich werden so gestaltet, dass der Mindestabstand Zeitnehmer und Sekretär sowie zwischen Zeitnehmertisch und den Auswechselbänken eingehalten werden kann.
- Es sind eigene (persönliche) Getränkeflaschen und Handtücher zu verwenden! Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher werden eigenständig von der Mannschaftsbank aufgenommen und nicht durch Mitspieler angereicht.